Was ist der Fahrlehrerverband Nordrhein?
Der Fahrlehrerverband Nordrhein e.V. vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der obersten Landesverkehrsbehörde, dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW und gegenüber den Regierungspräsidien. Ebenso vertreten wir unsere Mitglieder beim TÜV Rheinland, TÜV Nord und den unteren Verwaltungsbehörden sowie gegenüber allen sonstigen Instanzen, Institutionen und Verbänden, die im Bereich der Verkehrssicherheit auf Landesebene tätig sind oder anderweitig unsere Interessen berühren.
Welche Regionen deckt der Fahrlehrerverband Nordrhein ab?
Der Fahrlehrerverband Nordrhein e.V. deckt folgende Regionen ab: Linker Niederrhein, Rechter Niederrhein, Essen, Mönchengladbach, Düsseldorf, Bergisch-Land, Aachen, Köln und Bonn.
Eine detaillierte Karte finden Sie unter den Informationen zum Verband.
Wie werde ich Mitglied?
Sie können uns den ausgefüllten Mitgliedsantrag per Post oder per Fax zusenden oder direkt online ausfüllen. Im letzteren Fall schicken Sie uns lediglich das notwendige SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben zu.
Download Aufnahmeantrag SEPA Lastschriftmandat
Weitere Informationen zur Anmeldung, wie zu Gebühren und Beiträgen, finden Sie auf der Seite Mitglied werden.
Wieviel kostet die Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband Nordrhein?
Der Fahrlehrerverband Nordrhein e.V. erhebt von seinen Mitgliedern folgende Beiträge:
Einmalige Aufnahmegebühr: 26,00 EUR
Mitgliedsbeitrag für Selbständige Fahrlehrer und verantwortliche Leiter: monatlich 21,00 EUR (Abbuchung quartalsweise)
Mitgliedsbeitrag für angestellte Fahrlehrer: monatlich 12,00 EUR (Abbuchung quartalsweise)
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Wo finde ich die Satzung des Fahrlehrerverbandes Nordrhein e.V.?
Die Satzung des Fahrlehrerverbandes Nordrhein e.V. finden Sie hier auf unserer Homepage.
Was ist die Kameradschaftshilfe und wie melde ich mich dafür an?
Die KAMERADSCHAFTSHILFE wurde zur Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls und der Stärkung der Kameradschaft unter den Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes NORDRHEIN e.V. gegründet. Ihre Aufgabe besteht in der Gewährung einer Sterbegeldunterstützung an die Hinterbliebenen.
Nachfolgend finden Sie den Aufnahmeantrag als PDF-Datei um ihn herunterzuladen, auszufüllen und abzusenden:
Beitrittserklärung (PDF-Datei 23 KB)
Hier finden Sie die Satzung der Kameradschaftshilfe
Welche Fortbildungen muss ich als Fahrlehrer verpflichtend leisten und wo kann ich dafür und für weitere Seminare anmelden?
Der Fahrlehrerverband Nordrhein bietet seit vielen Jahren Fortbildungen gemäß § 33 a (1 u. 2) des FahrlG an. Informationen dazu und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter dem Menüpunkt Fortbildung auf unserer Verbandshomepage.