Fort- und Weiterbildung ist auch oder vor allem im Bereich der Verkehrssicherheit ein essentielles Thema und die Bereitschaft dazu sollte in jedem Ausbilder vorhanden sein. Wer seiner Verantwortung gerecht wird, trägt damit zu noch mehr Sicherheit und Selbstbewusstsein seiner Fahrschüler bzw. Seminarteilnehmer bei und sorgt für eine optimale Vorbereitung auf den Straßenverkehr.

Manche der Fortbildungen sind freiwillig, andere verpflichtend für Fahrlehrer oder Seminarleiter. Die vom Fahrlehrerverband Nordrhein e.V. angebotenen Veranstaltungen werden von der FWD-GmbH durchgeführt. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen.

Allgemeine Fortbildung für Fahrlehrer nach § 53 (1) FahrlG

Auch in Zukunft gilt für alle Fahrlehrer die Verpflichtung zur dreitägigen Fortbildung, der er alle vier Jahre nachkommen muss. Diese Fortsetzung muss grundsätzlich nicht mehr „Tag genau“ besucht werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit für Fahrlehrer, alternativ jedes Jahr eine eintägige Fortbildung zu besuchen. Statt einmalig drei Tage in einem Zeitraum von vier Jahren besucht man also im selben Zeitraum jedes Jahr eine eintägige Veranstaltung.

Achtung! Ein Einstieg ist selbstverständlich nur dann möglich, wenn man im Jahr zuvor die dreitätige Variante besucht hat.

Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitte hier.

 


Falls Sie fragen zu den Fortbildungen haben, hilft unser Verbandsbüro Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

Telefon: 02203 – 20 30 320
Telefax: 02203 – 20 30 323
E-Mail: info@fahrlehrerverband-nordrhein.de