Kooperation Westfalen Card

Die langjährige Partnerschaft mit der Westfalen AG lag bisher ausschließlich in dem Angebot einer Tankkarte. Die Westfalen Service Card bietet unseren Mitgliedern exklusive Einkaufsvorteile an einer Vielzahl von Tankstellen.

In der Zwischenzeit hat die Westfalen AG ihr Angebotssegment für uns erweitert. Die Westfalen Compact Card kann als Geschenk- oder Guthabenkarte an allen Tankstellen der Westfalen AG eingesetzt werden. Darüber hinaus kann die Westfalen Compact Card als steuerfreier Sachbezugsgutschein für Mitarbeiter nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG eingesetzt werden. Weiterhin bietet die Westfalen AG neuerdings auch die Strom- und Erdgasversorgung für Haushalte oder Betriebe an.

Nähere Informationen erhalten Sie über das Verbandsbüro oder unmittelbar bei der Westfalen AG, Industrieweg 43, 48155 Münster, Telefon: 0251/695504, www.westfalen-AG.de

Kooperation TÜV – AMD Arbeitsmedizinischer Dienst

Wir haben bereits seit langer Zeit eine Kooperation mit dem TÜV Rheinland. Sie als Mitglied des Fahrlehrerverbandes Nordrhein e. V. haben die Möglichkeit, dieser Kooperation beizutreten.

Hierzu füllen Sie bitte die Beitrittsvereinbarung Sicherheitstechnischer und Arbeitsmedizinischer Dienst aus und senden diese an unser Verbandsbüro zurück. Sie werden sodann zu allen notwendigen Schulungen (ca. alle vier Jahre) vom TÜV unmittelbar eingeladen. Sollten Sie spezielle Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen im Verbandsbüro gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Alle Unternehmer, die Beschäftigte haben, sind verpflichtet, sich und ihre Beschäftigten beraten zu lassen – auch bei nur einem Mitarbeiter. Grundlage dafür ist das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG), das am 1. Dezember 1974 in Kraft trat. Das Gesetz regelt vor allem die Pflicht der Unternehmer, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und definiert deren Aufgaben.

Das zuständige Bundesministerium verpflichtet nach diesem Gesetz die Berufsgenossenschaften, die sich daraus ergebenden gesetzlichen Anforderungen durch Unfallverhütungsvorschriften näher zu bestimmen.

Auch Kleinbetriebe müssen sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen, haben aber die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.

Die Mitgliedsbetriebe der BG Verkehr mit bis zu 30 Mitarbeitern haben nach § 41 der Satzung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft die Möglichkeit, sich durch den Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BG Verkehr (ASD) beraten zu lassen.

Kooperation Minerva

Beiträge der privaten Krankenversicherung senken

minerva

Privat Krankenversicherte können ihre Beiträge durch einen Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft erheblich senken. Dank § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) können Sie bei Ihrem Versicherer in einen der günstigeren Tarife wechseln, bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen.

Hiermit lassen sich Jahr für Jahr unnötige Versicherungskosten vermeiden. Die unabhängige Minerva KundenRechte GmbH ermittelt den bestmöglichen Tarif und führt die komplette Vertragsumgestaltung durch.

Durch die Kooperationsvereinbarung mit der Minerva KundenRechte GmbH erhalten die Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Nordrhein e.V. als Vorzugskondition einen Nachlass von 15 % auf das Beratungshonorar.

Die Höhe des Honorars ist ersparnisbezogen und beträgt einmalig 60% der Jahresbeitrags-Ersparnis (Differenz zwischen dem Jahresbeitrag des bisherigen Tarifs und dem Jahresbeitrag des Zieltarifs zum Zeitpunkt des Tarifwechsels) – abzügl. 15 % Nachlass – zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Falls der gewählte Zieltarif einen höheren Selbstbehalt bzw. eine geringere Beitragsrückerstattung vorsieht, kommt es wie folgt zu einer Minderung Ihrer Jahresbeitrags-Ersparnis und damit zu einem geringeren Honorar:

Höherer Selbstbehalt:  Falls der von Ihnen ausgewählte Zieltarif einen höheren Selbstbehalt vorsieht und Sie im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mit Ihrem Krankenversicherer Leistungen abgerechnet haben, die umfangreicher sind als der Selbstbehalt des Zieltarifs, wird die Jahresbeitrags-Ersparnis gemindert um die Differenz zwischen dem Selbstbehalt des Zieltarifs und dem Selbstbehalt des bisherigen Tarifs zum Zeitpunkt des Tarifwechsels. Die Vergütung beträgt dann 60 % der Jahresersparnis nach Minderung – abzügl. 15 % Nachlass – zuzügl. 19 % Mehrwertsteuer.

Geringere Beitragsrückerstattung: Falls der von Ihnen ausgewählte Zieltarif eine geringere Beitragsrückerstattung vorsieht und Sie keine Leistungen mit Ihrem Versicherer abrechnen und sich stattdessen eine Beitragsrückerstattung ausbezahlen lassen, wird die Jahresbeitrags-Ersparnis gemindert um die Differenz zwischen dem Beitragsrückerstattungs-Anspruch aus dem bisherigen Tarif und dem Beitragsrückerstattungs-Anspruch aus dem Zieltarif zum Zeitpunkt des Tarifwechsels für das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Die Vergütung beträgt dann 60 % der Jahresersparnis nach Minderung – abzügl. 15 % Nachlass – zuzügl. 19 % Mehrwertsteuer.

Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne unser Verbandsbüro

Star Flottenkarte

Einfach günstig tanken – mit der star Flottenkarte!

star_tankstelle

Flexibel, sicher, übersichtlich – das ist die star Flottenkarte. Deshalb ist sie das ideale Zahlungsmittel für kostenbewusste Unternehmen mit einer gewerblichen Fahrzeugflotte. Egal, ob es sich dabei um einen Pkw-, Lkw-, Transporter- oder gemischten Fuhrpark handelt: An unseren Stationen aufzutanken lohnt sich!

Die Vorteile der star Flottenkarte:

1. Steigerung der finanziellen Liquidität
2. Entlastung von administrativen Tätigkeiten
3. Einfache Handhabung für Fahrer und Unternehmer
4. Hohe Sicherheit durch direkten Datentransfer von der Zapfsäule in das zentrale Abrechnungssystem
Durch die Rahmenvertragsvereinbarungen mit dem Fahrlehrerverband Nordrhein e.V. erhalten unsere Mitglieder Sonderkonditionen. Die Inhalte und Konditionen erfragen Sie bitte im Verbandsbüro.
Eine Übersicht der ca. 590 angeschlossenen Tankstellen finden Sie auf folgender Internetseite:

http://www.star.de

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen,
steht Ihnen Herr Gabriel Lattorff unter der Tel. 01 51-16 14 35 14
oder unter gabriel.lattorff(at)orlen-deutschland(dot)de gerne zur Verfügung!