karte-fahrlehrerverband-nordrhein

Was leistet der Verband?
Interessenvertretung im Gebiet Nordrhein des Bundeslandes NRW
Der Fahrlehrerverband vertritt die Mitglieder gegenüber der obersten Landesverkehrsbehörde, dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW und gegenüber den Regierungspräsidien. Ebenso vertreten wir unsere Mitglieder beim TÜV Rheinland, TÜV Nord und den unteren Verwaltungsbehörden sowie gegenüber allen sonstigen Instanzen, Institutionen und Verbänden, die im Bereich der Verkehrssicherheit auf Landesebene tätig sind oder anderweitig unsere Interessen berühren.
Ergebnis: Mitsprache bei der Weiterentwicklung und bei Auslegungsfragen des Fahrlehrer-, Ausbildungs- und Prüfungsrechts. Ebenso in vielen Verfahrensfragen, die die Fahrausbildung und Fahrprüfung betreffen. Darüber hinaus vertritt der Fahrlehrerverband die einzelnen Mitglieder gemäß seiner Satzung gegenüber Behörden und Instanzen.

Interessenvertretung auf Bundesebene
Kraft seiner Mitgliedschaft bei der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. vertritt der Verband die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Bundesparlament, der Bundesregierung und anderen Bundesinstanzen sowie gegenüber Institutionen und Verbänden, die auf Bundesebene tätig sind.
Ergebnis: Kontinuierliche Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts, des Ausbildungsrechts und der Regelungen über Fahrerlaubnisprüfung. Ergebnis: Verbesserung der Verkehrssicherheit, Sicherung und Konsolidierung des Berufsstandes.

Aktuelle Information
Ein vorrangiges Ziel ist die aktuelle fachliche Information der Mitglieder. Diesen Anspruch erfüllt der Verband mit dem für seine Mitglieder kostenlosen Bezug der monatlich erscheinenden Fachzeitschriften
– Fahrschule und
– dem vierteljährlichen Rundschreiben
sowie seiner Homepage. Im Rundschreiben werden alle landesspezifischen Informationen zu berufsständischen Entwicklungen und Entscheidungen an die Mitglieder weitergegeben.
Persönliche Beratung und telefonische Auskünfte sowie regelmäßige Versammlungen in Bezirken und Kreisen ergänzen das Informationsangebot des Verbandes.

Fortbildung
Seit der am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Änderung des Fahrlehrergesetzes ist jeder Fahrlehrer verpflichtet, mindestens alle vier Jahre an einer dreitägigen Fortbildung teilzunehmen. Seminarleiter müssen zusätzlich ebenfalls im Abstand von vier Jahren ein spezielles, programmbezogenes Fortbildungsseminar besuchen. Der Verband – anerkannter Träger für Fortbildungsmaßnahmen nach § 33a FahrlG – bietet für seine Mitglieder und deren Mitarbeiter diese Seminare fortlaufend an.

Hilfen für den betrieblichen Alltag
Der Verband greift auf die Kompetenz und die Mithilfe einer großen Zahl von Experten zurück, wenn es darum geht, seinen Mitgliedern in allen Fragen des betrieblichen Alltags rasch und wirksam zu helfen. Dies gilt vor allem auch für Kolleginnen und Kollegen, die sich in Zeiten zunehmender Spezialisierung zu leistungsfähigen Betrieben zusammenschließen wollen.

Empfehlungen für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen /
Anstellungsverhältnissen
Der Fahrlehrerverband Nordrhein e.V. hat durch die stetige Fortentwicklung seiner Empfehlungen für die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen zur sozialen Sicherheit der angestellten Fahrlehrer beigetragen. Der Verband hält außerdem rechtlich geprüfte Formulare für Anstellungsverträge vor, die an die Mitglieder kostenlos abgegeben werden. Diese bieten Gewähr für vertragliche Vereinbarungen, die mit dem geltenden Arbeitsrecht im Einklang sind.

Seminarleiter für Aufbauseminare der Fahrerlaubnis auf Probe (ASF)
Die Aufbauseminare für auffällig gewordener Kraftfahrer haben eine ganz besondere Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Seit 1978 sind unsere Mitglieder auf diesem Gebiet erfolgreich tätig. Aktuelle, zuverlässige Betreuung und Fortbildung der Seminarleiter für ASF ist für den Verband eine besondere Verpflichtung.

Verbandliche Vorsorge und Fürsorge
Verträge mit namhaften Unternehmen bieten unseren Mitgliedern einmalig günstige Bedingungen beim Abschluss von Alters- und Vorsorgeversicherungen.

Krankentagegeld und Krankenversicherung
Durch einen Gruppenversicherungsvertrag mit der ALLIANZ PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGS AG sind unsere Mitglieder beim Abschluss von Krankenversicherungen jeder Art – einschließlich solcher für Verdienstausfall – erheblich begünstigt. Die sich aus diesem Gruppenvertrag ergebenden Vergünstigungen können auch von den Familienangehörigen unserer Mitglieder in Anspruch genommen werden.

Das berufseigene Versicherungsunternehmen
Die FAHRLEHRERVERSICHERUNG VaG (mit Sitz in Stuttgart) ist das Versicherungsunternehmen der deutschen Fahrlehrer. Sie ist von großer wirtschaftlicher Bedeutung für den Berufsstand. Dort finden die Mitglieder besonders günstige Tarife in allen Sparten der Kraftverkehrsversicherung und des sonstigen betrieblichen und privaten Versicherungsbedarfs. Dazu zählt auch die Fahrschülerunfallversicherung, die eine besonders kritische Versicherungslücke schließt und Fahrschüler und Fahrschulen bei Wege- und Ausbildungsunfällen schützt. Die Landesagentur der Fahrlehrerversicherung unterhält in den Bezirken Unteragenturen, sie stehen den Mitgliedern jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, wie auch die Landesagentur, die ihren Sitz in Köln hat.

Beratung und Betreuung
Der Verband ist Ihnen überdies in allen Fragen, die sich aus dem Betrieb Ihrer Fahrschule ergeben können, ein zuverlässiger und kompetenter Partner. Ihr unmittelbarer Ansprechpartner ist der Vorsitzende des für Sie zuständigen Bezirkes. Darüber hinaus steht Ihnen die Geschäftsstelle in Köln gerne mit Rat und Tat zur Seite.

In der Vergangenheit konnten Kolleginnen und Kollegen dank der verbandlichen Beratung immer wieder vor Risiken und Verlusten bewahrt werden. Das trifft besonders für beabsichtigte Firmenzusammenschlüsse und Werbemaßnahmen zu.

Lassen Sie es uns abschließend so ausdrücken: Ihr Verband ist einfach immer für Sie da.