Handicap-Fahrschulen
Kurt Bartels, 1. stellvertretender Vorsitzender der BVF und Vorsitzender des Fahrlehrerverbands Nordrhein, leitet den Arbeitskreis Handicap der BVF. Der Arbeitskreis hat einen detaillierten Fragebogen entwickelt, den Fahrschulen, die sich auf die Ausbildung Behinderter spezialisiert haben und in der von der Bundesvereinigung gepflegten Liste aufgenommen werden wollen, ausfüllen können. Der Fragebogen wird dann von den Spezialisten des Arbeitskreises genau geprüft. Danach wird die Fahrschule in die zentral geführten Liste aufgenommen.

Handicap-Seminare für Fahrlehrer

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. führt im Verkehrsinstitut in Bielefeld Seminare für Behindertenausbilder durch.

Die Seminare wurden geleitet vom 1. stellv. Vorsitzenden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. Peter Glowalla in Zusammenarbeit mit Spezialisten. Die Seminare stießen bei den Teilnehmern auf hohe Zustimmung und erzeugen regelmäßig sehr positive Bewertungen durch die Teilnehmer.

Ein Teilnehmer schrieb in einem Leserbrief an die Zeitschrift FAHRSCHULE:

Handicap-Kurs war Klasse
Ich war Teilnehmer beim Behinderten-Seminar des Arbeitskreises Handikap-Kurs der Bundesvereinigung im Verkehrsinstitut Bielefeld. Zum Seminar kann ich nur sagen, dass es vom Inhalt und von den Referenten her das Beste war, was ich in den letzten Jahren besucht habe.

Fragen zur Behindertenausbildung

von Christina Felschen an Peter Glowalla, Ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (Interview am 26.4.2007)

Seit wann haben Körperbehinderte in Deutschland die Möglichkeit, den Führerschein zu machen?

Behinderte waren niemals von der Möglichkeit, einen Führerschein zu erwerben, ausgeschlossen. Geregelt wurde der Zugang erstmals gründlich in den „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung“ (ISBN 3 7812 15253, Kirchbaum-Verlag). Ein weiteres Werk zur Behindertenausbildung und Zulassung hat die Deutsche Fahrlehrer-Akademie herausgegeben. Dieses Werk können Sie über die Servicegesellschaft der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände beziehen. Telefon: +49 30 7 56 59 61 90.

Wie viele Körperbehinderte machen in Deutschland jährlich ihren Führerschein? Wie viele Nicht-Behinderte?

Die Zahl der Behinderten ist nicht bekannt, da sie sich immer noch auf 600 regionale Fahrerlaubnisstellen verteilen. Die genauen Zahlen aller Führerscheinbewerber finden Sie im Internet unter www.kba.de

Wie viele Schulungsfahrzeuge für Behinderte gibt es deutschlandweit? Wer fertigt die Umbauten an? Wie hoch sind die Kosten?

Auch hierüber gibt es keine genauen Zahlen. Die Umbauten sind so vielfältig, individuell und unterschiedlich, dass keine Standardangaben möglich sind. Wenden Sie sich hierzu an die Autohersteller, die alle Standardumbauten für definierte Preise bereithalten. Allerdings reichen diese in der Regel für die jeweils individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Behinderung nicht aus und müssen nachgebessert werden. Hier kann Ihnen der Behindertenreferent des Fahrlehrerverbandes Baden–Württemberg, Herr Bernd Zawatzky, weiterhelfen.

Wie viele Fahrschulen bieten eine Fahrausbildung für Menschen mit Handicap an? Welche Standards müssen diese Schulen erfüllen, um in die Liste des BVF aufgenommen zu werden?

Die Anzahl der Behindertenfahrschulen finden Sie auf der Liste der BVF unter www.fahrlehrerverbaende.de. Dort finden Sie auch den Fragebogen, nach dem die Spezifikation der Fahrschulen vorgenommen wird. Diese erfolgt durch hoch kompetente längjährige Behindertenausbilder.

Was lernen die Fahrlehrer in den Bielefelder Handicap-Seminaren? Wann findet das nächste statt?

Das nächste findet statt, wenn sich Bedarf ergibt. Vielleicht Ende des Jahres, eher im nächsten Jahr.

Welche Mehrkosten übernimmt die Krankenkasse? Auch den Mehraufwand an Unterrichtskosten?

Hierüber können nur die jeweiligen Kostenträger und nur bezogen auf den jeweiligen Fall Auskunft geben (BG, Fürsorgestellen, Bundesagenturen, Krankenkassen etc.).

Wer übernimmt die Kosten, die den Fahrschulen durch ihr besonderes Angebot entstehen (z. B. durch die Schulungswagen)?

Diese Kosten muss die Fahrschule in die Ausbildungsentgelte einkalkulieren.

Ist die Durchfallquote bei der Prüfung höher? Bestehen besondere Risiken? Ist die Unfallquote höher? Gibt es besondere Auflagen (gedrosselte Geschwindigkeit o. ä.)?

Über Bestehensquoten gibt es bundesweit keine gesicherten Erkenntnisse. Es gibt zahlreiche Auflagen, die jeweils vom Grad der Behinderung und der Notwendigkeit eingebauter Assistenzsysteme abhängen.

Was ist ihr Wunsch, um die Behindertenausbildung an Fahrschulen in Zukunft noch zu verbessern?

Wir sind beschwerdefrei in Deutschland. Daraus schließen wir, dass den grundlegenden Bedürfnissen unserer Behinderten nach Mobilität in ausreichendem Maß Rechnung getragen wird.